14.12.2020, 18:04 uhr
lockdown in hessen - das sind die neuen regeln
im kampf gegen das coronavirus gibt es ab mittwoch einen deutschlandweiten lockdown. dieser soll vorerst bis zum 10.01.21 andauern. welche bereiche in hessen sind davon betroffen? welche neuen regeln gelten dann in hessen? wir haben dir eine übersicht erstellt:
private treffen und kontaktbeschränkungen
- private treffen dürfen weiterhin nur mit zwei haushalten, höchstens jedoch mit fünf personen stattfinden. kinder bis 14 jahren können zusätzlich dazukommen.
shopping
- der einzelhandel wird weitgehend geschlossen. supermärkte, apotheken, drogerien, tankstellen, kioske und tiermärkte können weiter öffnen. wer waren in den geschäften bestellt hat, darf diese auch abholen. auch der weihnachtsbaumverkauf ist möglich. floh- und weihnachtsmärkte sind verboten, wochenmärkte bleiben geöffnet.
schulen und kinderbetreuung
- schüler sollen, wo immer möglich, nicht in die schulen. es soll aber eine notfallbetreuung geben, die schulen sollen außerdem fernunterricht anbieten. auch kitas sollen eine notfallbetreuung anbieten.
essen & trinken
- restaurants bleiben geschlossen. die lieferung und abholung von speisen bleibt weiter möglich. vor ort darf bei der abholung nichts verzehrt werden. in der öffentlichkeit darf ganztägig kein alkohol mehr getrunken werden.
dienstleistungsbetriebe
- friseursalons, kosmetikstudios oder massagepraxen werden geschlossen. ausnahmen sind medizinisch notwendige behandlungen. reinigungen, waschsalons, auto- und fahrradwerkstätten, banken und sparkassen können weiterhin öffnen.
gottesdienste
- gottesdienste sollten nur unter strenger einhaltung der hygieneregeln stattfinden: das sind das tragen der maske, 1,50 meter abstand und der verzicht auf gemeinsames singen.
silvester und neujahr
- das abbrennen von feuerwerkskörpern mit vielen menschen an öffentlichen orten ist verboten. der verkauf von feuerwerk und pyrotechnik ist in diesem jahr bundesweit verboten.
weihnachten
- über die weihnachtstage gilt: ein haushalt darf mit vier weiteren personen außerhalb des eigenen hausstands feiern. kinder unter 14 jahren werden nicht mitgezählt.
alten- und pflegeheime
- in alten- und pflegeheimen müssen beschäftigte und besucher immer ffp2- oder kn95-masken tragen. bewohner dürfen zweimal pro woche von bis zu zwei personen besucht werden. das personal muss regelmäßig, mindestens einmal pro woche, auf corona getestet werden.
weitere regelungen
- skilifte und eishallen sind geschlossen. eisbahnen und ähnliche angebote unter freiem himmel bleiben offen. auch kinderspielplätze bleiben geöffnet.
corona-hotspots
- ab einer inzidenz von 200 dürfen regionen und städte härtere maßnahmen wie beispielsweise nächtliche ausgangssperren beschließen.