neue corona-regelungen - das gilt ab montag in hessen
der lockdown in hessen wird bis ende januar verlängert, einige regelungen werden sogar verschärft. hier ein überblick über das, was vom kommenden montag an (11.1.) gilt:
kontakte:
es werden weniger kontakte zugelassen als bisher möglich. im öffentlichen raum dürfen sich dann angehörige eines haushaltes nur noch mit einer weiteren person treffen. auch kinder zählen dabei mit. bisher waren treffen von angehörigen aus zwei haushalten, höchstens jedoch fünf personen, erlaubt.
ausgangsbeschränkungen:
in corona-hotspots mit einer inzidenz von mehr als 200 neuinfektionen pro 100 000 einwohner mussten die kommunen bisher schon nächtliche ausgangsbeschränkungen erlassen. nun sollen dort auch touristische tagesausflüge verboten werden. für menschen, die in einem corona-hotspot leben, wird deshalb die bewegungsfreiheit für freizeitaktivitäten oder ausflüge auf einen radius von 15 kilometer rund um deren wohnanschrift beschränkt. die regelung gilt ausdrücklich nicht für den weg zur arbeit oder beispielsweise für einen längeren weg zum arzt. auch die teilnahme an einem gottesdienst oder einer demo bleibt erlaubt.
schulen und kitas:
sie bleiben grundsätzlich geöffnet, eltern sollen ihre kinder aber nach möglichkeit zuhause lassen. geht das nicht, dürfen die kinder in den kindergarten gebracht werden. auch für schüler bis einschließlich der sechsten klassen wird an den schulen eine art notbetreuung angeboten, wenn die eltern arbeiten gehen müssen. schüler ab klasse 7 werden ab montag grundsätzlich aus der ferne unterrichtet, eine ausnahme bilden abschlussklassen.
alkoholverbot:
im öffentlichen raum darf generell weiterhin kein alkohol getrunken werden.
gastro:
die restaurants dürfen nach wie vor essen zum abholen oder ausliefern anbieten - in den gaststätten darf aber niemand platz nehmen.
shopping:
der einzelhandel bleibt weitgehend geschlossen. läden, die dinge des öffentlichen bedarfs anbieten wie supermärkte, apotheken, drogerien, tankstellen, kioske und tiermärkte können nach wie vor öffnen. waren bestellen und abholen (click and collect) ist weiter erlaubt. flohmärkte bleiben verboten.
dienstleistungsbetriebe:
friseursalons, kosmetikstudios oder massagepraxen müssen geschlossen bleiben. ausnahmen gibt es für medizinisch notwendige behandlungen. handwerks- und dienstleistungsbetriebe wie etwa reinigungen, waschsalons, auto- und fahrradwerkstätten, banken und sparkassen können weiterhin öffnen.