corona-notbremse - was sich in hessen ändert
im kampf gegen die corona-pandemie kommen strengere regelungen. dazu gehören zum beispiel nächtliche ausgangsbeschränkungen.
die neuen corona-regeln gelten ab samstag und sind zunächst bis ende juni befristet. sie gelten ab einer inzidenz von 100.
wann greift die bundes-notbremse?
wenn die ansteckungen innerhalb von sieben tagen pro 100 000 einwohner an drei aufeinanderfolgenden tagen die schwelle von 100 überschreiten, sollen dort ab dem übernächsten tag schärfere maßnahmen gelten. diese sollen so lange in kraft bleiben, bis die sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinander folgenden tagen die schwelle von 100 unterschreitet.
wen darf man treffen?
es darf sich höchstens ein haushalt mit einer weiteren person treffen. kinder bis 14 jahre zählen nicht mit. bei trauerfeiern nach todesfällen dürfen bis zu 30 personen zusammenkommen. in hessen waren bisher treffen mit fünf menschen aus zwei haushalten erlaubt. für den privaten raum gab es lediglich eine empfehlung.
wie lange darf man raus?
wenn die notbremse greift, darf man zwischen 22.00 und 5.00 uhr die eigene wohnung oder das eigene grundstück nicht mehr verlassen. ausnahmen sind etwa gesundheitliche notfälle. bewegung an frischer luft soll bis mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in sportanlagen. bisher gab es in hessen nur in wenigen kreisen ausgangssperren, sie galten ab 21.00 uhr.
was ist mit den schulen?
bei einer inzidenz über 100 an drei tagen in folge wird wechselunterricht ab dem übernächsten tag pflicht. ab 165 wird ab dem übernächsten tag die schule geschlossen, der präsenzunterricht verboten. das gilt in schulen, berufsschulen, hochschulen und einrichtungen der erwachsenenbildung. ausnahmen für abschlussklassen und förderschulen sind möglich. für diese gilt ab einer inzidenz über 165 wechselunterricht. die bremse von einer inzidenz ab 165 gilt auch für kitas. hessen ermöglicht für die grundschulen und kitas eine notbetreuung.
was ist mit der freizeit?
einrichtungen wie schwimmbäder, saunen, diskotheken, bordelle, wellnesszentren, solarien, fitnessstudios, ausflugsschiffe oder indoorspielplätze müssen schließen. das gleiche gilt für theater, opern, konzerthäuser, bühnen, musikclubs, kinos (außer autokinos), museen, ausstellungen und gedenkstätten. nur die außenbereiche von zoos und botanische gärten sollen für besucher mit aktuellem negativ-test offen bleiben. hier ändert sich für hessen wenig.
wo darf man einkaufen?
läden dürfen kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen corona-test vorlegen und einen termin gebucht haben. ab einer inzidenz von 150 soll nur noch das abholen bestellter waren möglich sein. ausgenommen bleiben lebensmittelhandel, getränkemärkte, babyfachmärkte, apotheken, sanitätshäuser, drogerien, optiker, hörakustiker, tankstellen, zeitungsverkäufer, buchhandlungen, blumenläden, tierbedarfs- und futtermittelmärkte, gartenmärkte und der großhandel.
welche sportarten sind möglich?
nur kontaktloser individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit angehörigen des eigenen hausstands ausüben kann. für berufs- und leistungssportler gibt es ausnahmen. für kinder im alter bis 14 jahren soll sport in gruppen weiter möglich sein.
was ist mit restaurants?
die abholung von speisen und getränken zum mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die auslieferung. hier ändert sich in hessen wenig.
und der friseur?
sogenannte körpernahe dienstleistungen sind verboten. ausgenommen sind dienstleistungen, "die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen zwecken dienen sowie friseurbetriebe und die fußpflege". dabei müssen in der regel medizinische masken getragen werden. wer zum friseur oder der fußpflege will, muss ein höchstens 24 stunden altes negatives testergebnis vorweisen. neu für hessen ist die testpflicht. kosmetik- und tattoostudios müssen dicht machen.