ab donnerstag - neue corona-regeln in hessen!
ab mitte nächster woche gelten in hessen schärfere corona-regeln. hier die wichtigsten änderungen im überblick:
verschärfung der maskenpflicht:
es kommt eine einheitliche maskenpflicht - auch an den sitzplätzen in schulen, hochschulen sowie sonstigen bildungseinrichtungen. das gilt auch für übernachtungsbetriebe, bei veranstaltungen, in kinos und theatern. in der gastro kann die maske weiterhin an sitzplätzen abgenommen werden. beim einkaufen für den täglichen bedarf gibt es keine verschärfung, es gilt weiter eine maskenpflicht.
tests:
alle mitarbeiter und besucher von krankenhäusern, alten- und pflegeheimen, arztpraxen und reha-kliniken müssen entweder geimpft oder genesen sein oder aber einen nachweis über einen negativen, höchstens 24 stunden alten schnelltest vorlegen. das gilt ausdrücklich nicht für patienten und bewohner der einrichtungen. die einrichtungen sind zu einem testangebot vor ort verpflichtet - ein überwachter selbsttest ist dabei zulässig. es kann jedoch auch ein test in einer anerkannten teststelle gemacht werden. zusätzlich müssen auch geimpfte und genesene mitarbeitende zweimal pro woche getestet werden.
3g - genesen, geimpft oder getestet:
im job gilt 3g. ungeimpfte müssen im zweifel selbst für testnachweise an allen arbeitstagen sorgen. beschäftigten muss homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, dies ist aus betrieblichen gründen nicht möglich. beschäftigte müssen das homeoffice-angebot annehmen. auch in bussen und bahnen gilt künftig eine 3g-regel. es soll stichprobenartige kontrollen geben. auch an hochschulen, akademien und außerschulischen bildungseinrichtungen gilt 3g.
2g - geimpft oder genesen:
in geschlossenen räumen gilt künftig 2g nur mit abstand und maske. das betrifft zum beispiel freizeiteinrichtungen, sportstätten, kinos, restaurants, spielbanken und spielhallen; ebenso körpernahe dienstleistungen, wie friseurläden. 2g gilt auch in hotels. es gibt aber ausnahmen für beruflich bedingte übernachtungen. dann greift 3g mit täglichen tests.
2g plus - geimpft oder genesen:
2g plus test wird in innenräumen von diskos, clubs sowie in prostitutionsstätten angewandt. der eintritt ist dann nur für geimpfte oder genese personen plus tagesaktuellem schnelltest möglich. für jugendliche reicht das schülertestheft. für die außenbereiche von diskos ist 2g maßgeblich.