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neue verkehrsregeln und strafen ab dienstag

leni & johan show - dieses bußgeld-update kann teuer werden

das kann heftig werden: ab dienstag, den 28. april 2020 gelten neue regeln im straßenverkehr. vor allem werden radfahrer und fußgänger mehr geschützt, carsharing und elektroautos sollen vorteile bekommen. wer zu schnell fährt, eine rettungsgasse missbraucht oder andere behindert, wird ab sofort härter bestraft.

leni & johan haben hier die wichtigsten updates der verkehrsregeln für dich:

  • das unerlaubte nutzen einer rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine rettungsgasse für einsatzfahrzeuge zu bilden. es drohen bußgelder zwischen 200 und 320 euro, ein monat fahrverbot und zwei punkte.
  • das halten auf fahrrad-schutzstreifen – also den mit gestrichelten linien abgetrennten streifen – ist von jetzt an verboten. bisher war halten bis zu drei minuten erlaubt. strafe: ab 55 euro, in schweren fällen bis 100 euro und ein punkt in "flensburg".
  • beim überholen von fahrrädern, fußgängern und elektro-tretrollern gilt innerorts ein mindestabstand von 1,5 metern, außerorts von zwei metern. bisher war nur ein "ausreichender" abstand vorgeschrieben.
  • lkw über 3,5 tonnen müssen innerorts beim rechtsabbiegen in schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit rad- oder fußverkehr gerechnet werden muss. strafe: 70 euro und ein punkt.
  • in straßen mit einem radweg ist das parken an kreuzungen und einmündungen in einem abstand von acht metern von den schnittpunkten der fahrbahnkanten verboten, normalerweise sind es fünf meter.
  • schilder können künftig ein überholverbot anzeigen, das nur autos und anderen mehrspurigen fahrzeugen das überholen verbietet.

schneller punkte und fahrverbot

  • innerorts reichen von jetzt an 21 kilometer pro stunde mehr als erlaubt, um – neben 80 euro strafe und einem punkt – einen monat fahrverbot zu kassieren. außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten mal der führerschein für einen monat weg sein.
  • teurer wird das zu schnelle fahren auch. innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen bußgelder bis zur 20-km/h-marke. bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 euro, bis 15 km/h 50 euro und bis 20 km/h 70 euro. darüber bleibt alles, wie es ist. außerhalb von orten sind es nun 20, 40 und 60 euro.

höhere strafen für falschparker

  • parken auf geh- und radwegen kostet nun 55 statt 20 euro. wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer: bis 100 euro & ein punkt.
  • parken und halten in der zweiten reihe wurde bisher mit 20 euro geahndet, jetzt sind es 55. mit behinderung, gefährdung oder sachbeschädigung wird es teurer: bis 110 euro, auch hier droht ein punkt.
  • parken auf einem parkplatz für schwerbehinderte wird künftig mit 55 euro geahndet.
  • strafen für unerlaubtes parken an engen oder unübersichtlichen stellen werden von 15 auf 35 euro angehoben, wenn andere dadurch behindert werden bis 55 euro.
  • auch parken im halteverbot wird teurer: statt bis zu 15 euro fallen nun bis zu 25 euro an, mit behinderung anderer und länger als eine stunde können es bis zu 50 euro werden.
  • allgemeine verstöße beim parken, etwa wenn die parkuhr abläuft oder die parkscheibe fehlt, werden mit mindestens 20 statt wie bisher 10 euro geahndet, und können je nach dauer bis 40 euro kosten. allgemein das halteverbot zu missachten kann mit 20 statt 10 euro geahndet werden, kommt es zur behinderung mit 35 statt 15.

beim abbiegen besonders aufpassen

  • wer beim abbiegen anderen die vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 statt bisher 20 euro rechnen. wenn jemand gefährdet wird, verdoppelt die mögliche strafe sich von 70 auf 140 euro, zusätzlich zum punkt droht nun auch noch ein monat fahrverbot.
  • beim ein- und aussteigen nicht aufzupassen, kann ebenfalls teurer werden: 40 euro sind möglich, mit sachbeschädigung 50 euro.
  • die vorschriftswidrige nutzung von gehwegen, radwegen auf der linken seite oder seitenstreifen oder verkehrsinseln durch fahrzeuge wird mit 55 euro bis 100 euro geahndet.

höhere strafen für "poser"

  • "auto-posing" heißt es, wenn man unnötig hin- und herfährt und dabei menschen mit lärm und abgas belästigt. die geldbuße dafür wird von bis zu 20 euro auf bis zu 100 euro angehoben.
  • für radfahrer wird es teurer, unerlaubt auf dem bürgersteig zu fahren: es fallen 25 an, mit gefährdung 35.
  • einfahrverbote für bestimmte gewichtsklassen und fahrzeugtypen oder alle fahrzeuge – also den weißen querstrich auf rotem grund – zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 beziehungsweise 50 statt 25 euro.

neue symbole und parkflächen für e-fahrzeuge

  • der grünpfeil an ampeln gilt nun auch für radfahrer auf einem radweg oder radfahrstreifen. möglich wird auch ein gesonderter grünpfeil, der nur für radfahrer gilt.
  • zusätzlich zu fahrradstraßen werden ganze fahrradzonen ermöglicht, in denen eine höchstgeschwindigkeit von 30 stundenkilometern gilt und der radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.
  • ein neues symbol ermöglicht carsharing-fahrzeugen bevorrechtigtes parken. dort unerlaubt zu parken kann 55 euro kosten. eine neue plakette an der windschutzscheibe kann carsharing-autos kennzeichnen.
  • ein neues symbol kann parkplätze und ladeflächen für lastenräder kennzeichnen.
  • außerdem wird klargestellt, dass gesonderte parkflächen für elektrisch betriebene fahrzeuge mit einem symbol auf der fahrbahn gekennzeichnet werden können. dort unerlaubt zu parken kann 55 euro kosten.
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